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Wie läuft der Notartermin beim Hauskauf ab?

In diesem Artikel kannst Du Dir einen Überblick darüber verschaffen, wofür Du den Notar bezahlst. Du erfährst auf was Du alles achten solltest, wenn Du Dich auf den Notartermin vorbereitest. Außerdem zeige ich Dir wie der Notartermin beim Hauskauf abläuft.

Möchtest Du wissen, welche Kosten beim Notar entstehen, findet Du hier einen Überblick zu den Notarkosten beim Hauskauf

1. Notartermin Hauskauf: Was macht der Notar beim Hauskauf

Möchtest Du Eigentümer einer Immobilie in Deutschland werden, kommst Du um einen Notartermin nicht herum.

Der Kaufvertrag über eine Immobilie ist nur rechtswirksam, wenn dieser von einem Notar beurkundet wurde.

Für die Notargebühren und die Grundbuchkosten musst Du rund 2% des Kaufpreises der Immobilie einplanen.

Vielleicht fragst Du Dich, was Du denn als Gegenleistung für Dein Geld vom Notar bekommst.

Der Notar sorgt dafür, dass Du auch rechtswirksam Eigentümer des Hauses wirst.

Das macht er, in dem er dafür sorgt, dass der Kaufvertrag genauso umgesetzt wird, wie Du es mit dem Verkäufer vereinbart hast.

Die Einschaltung des Notars dient sowohl Deinem Schutz als auch dem Schutz des Verkäufers.

Da der Kauf des Hauses sowohl für die Dich als auch für den Verkäufer mit weitreichenden Auswirkungen verbunden ist, möchte der Gesetzgeber Euch beide vor übereilten Entscheidungen bewahren.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat der er das stärkste Formerfordernis vorgeschrieben, das es in Deutschland gibt: Die notarielle Beurkundung.ör

2. Notarvertrag Hauskauf: Gekauft ist gekauft

Deine Unterschrift unter den Kaufvertrag hat tatsächlich weitreichende Konsequenzen.

Du entscheidest Dich damit endgültig für den Kauf der Immobilie.

Ein Widerrufsrecht ist nicht vorgesehen.

Der Rücktritt vom Vertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und diese sind in der Regel mit Kosten verbunden.

Deshalb solltest Du Dir über folgende Punkte sicher sein, bevor Du den Vertrag unterschreibst:

  • Bist Du Dir sicher, dass Du dieses Haus kaufen möchtest
  • Hast Du den Inhalt des Kaufvertrages verstanden, ggf. sitzt ein Dolmetscher bei Dir und übersetzt die Ausführungen des Notars für Dich
  • Kannst Du den Kaufpreis bezahlen, entweder mit Eigenkapital oder mit einer genehmigten Finanzierung
  • Soweit Du den Kaufpreis finanzierst, hast Du eine verbindliche Zusage einer Bank
  • Im Idealfall kennst Du den Inhalt des Darlehensvertrags, aber Du hast ihn noch nicht unterschrieben. Alternativ: der Notartermin findet innerhalb der Widerrufsfrist statt (14 Tage nach Unterschrift)

Wichtig: Der Notar sorgt nur für eine reibungslose Abwicklung des Kaufvertrages, d.h. vereinfacht ausgedrückt, er sorgt dafür, dass Du eine lastenfreie Immobilie bekommst und dass der Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis bekommt. Er wird Dich nicht im Hinblick auf die Angemessenheit des Kaufpreises oder der Beschaffenheit der Immobilie beraten.

3. Was muss vor dem Notartermin erledigt werden

Zunächst muss ein Notar beauftragt werden.

Eigentlich sollte der Käufer den Notar aussuchen, weil dieser am Ende auch die Kosten des Notars bezahlen muss. In der Praxis ist es aber meist anders.

a. Wer sucht den Notar aus?

Insbesondere dann, wenn ein Makler beteiligt ist, entscheidet in der Regel der Makler, bei welchem Notar der Vertrag beurkundet wird, dafür übernimmt er aber auch die gesamte Vorbereitung des Notartermins.

Hier kannst Du einen Notar in Deiner Nähe finden.

Im Grund ist es für den Käufer egal, bei welchem Notar der Kaufvertrag beurkundet wird, da es sich bei einem Immobilienkaufvertrag um einen Standardvertrag handelt und die Kosten bei allen Notaren nahezu gleich sind.

Außerdem ist der Notar zur Neutralität verpflichtet.

b. Notartermin Hauskauf: Einigung über die wesentlichen Vertragsinhalte

Bevor der Notar beauftragt wird, solltest Du Dich mit dem Verkäufer über die wesentlichen Vertragsbestandteile geeinigt haben.

Im Wesentlichen sind das die folgenden Punkte:

  • Kaufpreis
  • Kaufst Du allein oder mit einem anderen
  • Zustand der Immobilie,
  • Datum der Übergabe und der Kaufpreiszahlung
  • welche Gegenstände sollen mitverkauft werden

c. Welche Unterlagen benötigt der Notar?

Der Notar benötigt zur Erstellung des Kaufvertragsentwurf die persönlichen Angaben zum Käufer und zum Verkäufer.

Weiterhin benötigt er die Angaben zum Objekt.

Üblicherweise bekommt er diese vom Verkäufer bzw. vom Makler.

d. Kaufvertragsentwurf Hauskauf: Damit Du weißt, was auf Dich zu kommt

Bevor der eigentliche Notartermin stattfindet, versendet der Notar den Kaufvertragsentwurf an die Vertragsparteien.

Im Idealfall liegt der Entwurf zwei Wochen vor dem Termin vor.

Das gibt allen Beteiligten genügend Zeit den Vertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass alle wichtigen Punkte enthalten sind.

Wenn Du im Kaufvertragsentwurf Begriffe nicht verstehst, findest Du hier eine Erklärung.

4. Jetzt wird es ernst: Notartermin Hauskauf

Am Anfang des Termins vergewissert sich der Notar, dass die richtigen Personen am Tisch sitzen.

In der Regel müssen sich Käufer und Verkäufer durch einen Ausweis legitimieren.

Im Anschluss liest der Notar den Vertragsinhalt vor und erklärt die wesentlichen juristischen Begriffe.

Außerdem beantwortet er Fragen und nimmt soweit gewünscht Änderungen vor.

Sind alle Punkte geklärt, wird der Vertrag vom Käufer und vom Verkäufer unterschrieben. Auch der Notar unterschreibt den Vertrag.

5. Was passiert nach dem Notartermin

Nach dem Notartermin setzt der Notar den Kaufvertrag um.

Der Notar sorgt also dafür, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden, die erforderlich sind, um Dir eine lastenfreie Immobilie zu verschaffen und dem Verkäufer den Kaufpreis.

a. Zu Deinem Schutz: die Auflassungsvormerkung

Außerdem veranlasst er die Eintragung einer Auflassungsvormerkung und ggf. einer Grundschuld im Grundbuch.

Durch die Auflassungsvormerkung wird sichergestellt, dass der Verkäufer die Immobilie nicht ein zweites Mal verkaufen kann.

b. Hauskauf: Grunderwerbssteuer

Außerdem informiert der Notar das Finanzamt, was dazu führt, dass Du aufgefordert wirst, die Grunderwerbssteuer zu zahlen.

c. Fälligkeitsmitteilung: Kaufpreiszahlung und Übergabe

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, fordert der Notar den Käufer auf, den Kaufpreis zu zahlen.

Jetzt geht in der Regel alles ziemlich schnell.

Die Immobilie wird übergeben und der Kaufpreis wird gezahlt.

d. Geschafft: Du bist Eigentümer

Notarkosten Hauskauf: Endlich Eigentümer

Einige Wochen später wirst Du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Allerdings nur, wenn Du die Grunderwerbssteuer bezahlt hat.

Für die Eigentumseintragung benötigt der Notar nämlich eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.

Die Bescheinigung wird erst für Dich ausgestellt, wenn Du die Grunderwerbssteuer bezahlt hast.

Mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch gehört die Immobilie offiziell und rechtswirksam Dir.

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