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Notarkosten Hauskauf – Überblick für Erstkäufer

Du bist dabei Dir ein Haus zu kaufen und fragst Dich, welche Notarkosten beim Hauskauf auf Dich zu kommen?

Dann bist Du hier genau richtig…

In diesem Artikel erfährst Du welche Notarkosten beim Hauskauf anfallen und wie sich diese zusammensetzen.

Außerdem beantworte ich Dir die wichtigsten Fragen rund um die Notarkosten.

Profi-Tipp:

Ich empfehle Dir, die Notar- und Gerichtskosten mit 2% des Kaufpreises in Deiner Kalkulation zu berücksichtigen.

Warum erfährst Du in den kommenden Abschnitten.

Also, los geht`s…

Nach dem Inhaltsverzeichnis starten wir mit ein paar Grundlagen.

Möchtest Du wissen, was beim Notartermin auf Dich zu kommt?

Hier findest Du alle Infos rund um den Notartermin bei Deinem Hauskauf.

1. Muss ich beim Hauskauf in jedem Fall zum Notar?

Die Antwort ist ein ganz klares: Ja.

Wenn Du Dir in Deutschland eine Immobilie kaufen möchtest, musst Du früher oder später zum Notar.

Das liegt daran, dass in Deutschland Kaufverträge über Immobilien nur wirksam sind, wenn sie von einem Notar beurkundet werden.

Für Dich heißt das: Sobald Du Dich mit dem Verkäufer der Immobilie auf einen Kaufpreis geeinigt hast, muss ein Notartermin vereinbart werden.

a. Was für Kosten fallen beim Hauskauf an?

Notarkosten Hauskauf

Kaufst Du Dir ein Haus, musst Du neben dem eigentlichen Kaufpreis, eine ganze Reihe weitere Kosten bezahlen.

Neben den Kosten für den Notar fallen beim Hauskauf noch die Grunderwerbssteuer und in der Regel die Maklercourtage an.

Das sind die sogenannten Kaufnebenkosten beim Hauskauf.

Diese Kosten müssen von Dir als Käufer getragen werden.

Bei der Kalkulation und Planung Deiner Finanzierung solltest Du diese Punkte unbedingt berücksichtigen.

b. Notargebühren Hauskauf: Faustformel 2% des Kaufpreises

Meine Faustformel für die Notarkosten beim Hauskauf lautet: 2% des Kaufpreises.

Während man früher standardmäßig 1,5 % eingeplant hat, liegen die Kosten seit der letzten Anpassung der Gebührenordnung für Notare deutlich höher.

Auch wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass Du am Ende etwas weniger als 2% für die Notarkosten benötigen wirst, empfehle Dir hier lieber etwas großzügiger zu kalkulieren.

Ich habe mehrere hundert Familien beim Kauf ihres Hauses begleitet und kann Dir eines bestätigen:

Es ist wesentlich angenehmer am Ende festzustellen, dass Geld übrig ist als festzustellen, dass noch Rechnungen zu bezahlen sind, aber kein Geld mehr da ist.

Übrigens gehen auch die Banken bei Ihrer Kalkulation der Notarkosten für den Hauskauf von 2% aus.

Damit Du auf der sicheren Seite bist und keine böse Überraschung erlebst, plane hier 2% Notargebühren ein.

Im Vergleich zur Grunderwerbssteuer und der Maklercourtage fallen die Notargebühren fast schon niedrig aus.

Trotzdem kann auch hier ein ordentlicher Betrag zusammenkommen.

Kaufst Du Dir zum Beispiel ein Haus für € 600.000, kommen Gebühren von bis zu € 12.000 auf Dich zu.

Die Notargebühren sinken degressiv. 

Je höher der Kaufpreis ist, desto niedriger ist der prozentuale Anteil am Kaufpreis.

c. Notargebühren Hauskauf selbst berechnen

Du kannst die Notarkosten auch selbst berechnen.

Im Internet gibt es viele Möglichkeiten, wie Du Dir die Höhe der Notargebühren beim Hauskauf selbst berechnen kannst.

Nutzt Du einen dieser Rechner, dann achte darauf, dass Du die richtigen Eingaben machst.

Kaufst Du Dir ein Haus und finanzierst Du den Kaufpreis ganz oder teilweise über ein Immobiliendarlehen, dann musst Du die Option ” Kauf und Grundschuldbestellung” wählen.

Hier findest Du einen Rechner, bei dem Du die Notarkosten und die Kosten für die Grundschuld bei Deinem Hauskauf gleich mitberechnen kannst.

d. Notarkosten Hauskauf: Was gehört alles dazu?

Notarkosten Hauskauf: Ein Haufen Rechnungen

Was gehört denn jetzt alles zu den Notargebühren?

Strenggenommen setzen sich die Notarkosten zum einen aus dem Gebühren beim Notar und zum anderen aus den Gebühren beim Grundbuchamt zusammen.

Das liegt einfach daran, dass das meiste, was der Notar veranlasst, vom Grundbuchamt im Grundbuch umgesetzt.

Für jeden Vorgang bekommst Du eine eigene Rechnung vom Notar und meistens auch noch eine vom Grundbuchamt:

  • Protokollierung des Kaufvertrages
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung der Grundschuld
  • Eigentumseintragung

In der Summe bekommst Du insgesamt Rechnungen in Höhe von 1,5%-2% des Kaufpreises.

e. Zusätzliche Notarkosten für die Eintragung der Grundschuld

Die Kosten für die Eintragung der Grundschuld fallen natürlich nur an, wenn Du den Kaufpreis zumindest teilweise über einen Kredit finanzierst.

Die Grundschuld ist die Absicherung des Darlehens für die Bank und wird auch im Grundbuch eingetragen.

f. Notarkosten Hauskauf: Wer zahlt?

Die Notargebühren für den Kauf des Hauses zahlst Du als Käufer.

Das gilt für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Übertragung des Hauses und der Absicherung Deines Kredites für die Bank stehen.

Soweit noch Belastungen des Verkäufers im Grundbuch vorhanden sind (z.B. eine Grundschuld oder ein Wohnrecht), muss der Verkäufer die Kosten für die Löschung dieser Rechte tragen.

Schließlich hat er sich im Kaufvertrag verpflichtet, Dir das Haus „lastenfrei“ zu verkaufen.

g. Notarkosten Hauskauf: Wann muss ich zahlen?

Die Gebühren für den Notar muss Du in der Regel kurz nach dem Notartermin zahlen.

Da sich die Notar- und Grundbuchkosten aus mehreren Gebühren zusammensetzen, musst Du diese auch in mehreren Schritten bezahlen.

Du bekommst also in den ersten Wochen nach dem Notartermin regelmäßig Rechnungen vom Notar und vom Grundbuchamt zugeschickt.

Ganz zum Schluss bekommst Du die Rechnung für die Eintragung als Eigentümer.

h. Sind die Notargebühren beim Hauskauf verhandelbar?

Irgendetwas geht doch immer?

Beim Hauskauf gilt das, zumindest was die Notarkosten angeht, leider nicht.

Die Gebühren des Notars sind nicht verhandelbar.

Diese sind in der Gebührenordnung für Notare festgelegt und weichen von Notar zu Notar nur geringfügig ab.

Weitere Infos findest Du hier.

2. Gibt es einen Unterschied bei den Notarkosten beim Wohnungskauf?

Falls Du Dich fragst, ob die Notarkosten beim Wohnungskauf anders ausfallen?

Nein.

Grundsätzlich betragen auch hier die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt zwischen 1,50 und 2% des Kaufpreises.

Besonderheit beim Wohnungskauf: Zustimmung des Verwalters

Beim Wohnungskauf ist in der Regel die Zustimmung des Verwalters einzuholen.

Hierfür kann unter Umständen noch eine zusätzliche Gebühr anfallen.

Diese Gebühr ist in der Regel aber nicht höher als € 200 bis € 300.

Auch wenn diese Gebühr nicht ausdrücklich zu den Notarkosten gehört, kommt Sie auf Dich als Käufer einer Eigentumswohnung zu.

Möchtest Du Dir ein Haus kaufen?

Dann lade Dir meinen Ratgeber runter und ich zeige Dir:

  • wie Du Zeit und Geld sparst
  • auf was Du bei Deiner Immobilie achten solltest
  • was Du bei Deiner Finanzierung beachten solltest

Ratgeber Immobilienkauf